Was Sie heute schon tun können

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung. Sie wird wirksam, wenn beispielsweise nach einem Unfall oder aufgrund einer Erkrankung das Leben von bestimmten medizinischen Maßnahmen abhängen wird. Eine Patientenverfügung kann Grenzen setzen, wenn diese lebenserhaltenden Maßnahmen automatisch erfolgen.
Sie dokumentiert Ihre persönlichen Wünsche und Wertvorstellungen über die Einleitung, aber auch einer Unterlassung einer medizinischen (Weiter-)Behandlung. Dies ist umso wichtiger, sollten Sie diese Entscheidungen zu diesem Zeitpunkt nicht mehr selbst äußern können.

Die Erklärung muss unbedingt schriftlich verfügt werden. Hierbei ist es ausreichend, wenn der Text mit Ihrer Unterschrift und dem Datum versehen ist. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht nötig. Auch sollte die Verfügung leicht auffindbar sein.

Hinterlegen Sie diese an einem Ort an dem zum Beispiel auch andere wichtige Dokumente zusammengefasst sind. Das Bundesjustizministerium bietet eine Online-Broschüre mit wertvollen Hinweisen.

Testament

Jede volljährige Person, welche im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist, kann ein Testament formulieren. Um juristisch Bestand zu haben, muss das Testament eigenhändig und handschriftlich verfasst sowie mit vollem Namenszug, Datums- und Ortsangabe versehen sein. Grundsätzlich empfiehlt sich hierbei der Gang zum Notar.

Für Privatpersonen ist ein Testament oder Erbvertrag immer dann sinnvoll, wenn die Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht hinlänglich oder vom Erblasser nicht erwünscht ist. Wenn das Testament unterzeichnet, eventuell beglaubigt und hinterlegt ist, sollten alle Betroffenen über die Existenz und den Verbleib des Schriftstücks unterrichtet werden.

Wir empfehlen Ihnen auch hierbei professionellen juristischen Rat in Anspruch zu nehmen. Ausführliche Informationen finden Sie beim Bundesjustizministerium.

Bestattungsvorsorge

Legen Sie bereits heute fest, was für Sie als wichtig und richtig erscheint und entlasten damit Ihre Angehörigen. Zur Vorsorge…