Was Sie wissen sollten

Bestattungskosten

Ein seriöses Unternehmen kann die Frage nach den anfallenden Bestattungskosten nicht vorweg pauschal und exakt beantworten. Die Planung und Ausführung einer Bestattung ist individuell und variiert bezüglich der Kosten daher stark. Dennoch wird Ihnen ein vertrauensvolles Institut bei der Planung jederzeit Transparenz bieten und kann die einzelnen Kostenpunkte erläutern. Sie sollten immer in der Lage sein, den finanziellen Rahmen einzugrenzen.

Die Kosten einer Bestattung setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Dabei unterscheiden man generell zwischen den Eigenleistungen des Bestatters (zum Beispiel die Überführung und Versorgung des Verstorbenen oder den ausgewählten Sarg) und den sogenannten Fremdleistungen. Das sind Leistungen Dritter, die im Auftrag des Bestattungsunternehmens und/oder in Ihrem eigenen Namen handeln (hierzu zählen unter anderem Blumenschmuck, Musiker oder die Todesanzeige in der Zeitung).

Hinzu kommen die Gebühren für Ämter und öffentliche Einrichtungen, insbesondere den örtlichen Friedhofs- und Grabgebühren.

Eine würdevolle Bestattung sollte immer unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten gewährleistet sein. Das es hierbei volle Preistransparenz gibt und keine „versteckten Kosten“ anfallen ist für uns nicht nur fair, sondern selbstverständlich.

Freie Wahl des Bestatters

Als Angehöriger oder Hinterbliebener sind Sie grundsätzlich frei in der Wahl, an welchen Bestatter Sie sich im Trauerfall wenden.

Sollte der Verstorbenen bei einem Unternehmen allerdings bereits einen Bestattungsvorsorgevertrag geschlossen haben, muss zu Recht der Wunsch des Toten respektiert und seine vertraglichen Verfügungen eingehalten werden. Bitte erkundigen Sie sich in diesem Fall beim entsprechenden Bestattungsinstitut, welche Vorkehrungen der Verstorbene getroffen hat.

Ist der Tod in einer öffentlichen Pflegeeinrichtung oder Krankenhaus eingetreten, kommt es vor, dass Angestellte eigenmächtig einen Bestatter beauftragen.

Dies ist in keiner Weise zulässig und eventuell sogar rechtswidrig. Angehörige sind daher nicht verpflichtet, dies zu akzeptieren. Lassen Sie die Bestattung nur von einem Institut Ihres Vertrauens organisieren und durchführen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, ein Bestattungsunternehmen Ihrer freien Wahl auszusuchen und zu beauftragen. Sollten Sie andere Erfahrungen machen, scheuen Sie sich nicht, aktiv nachzufragen und/oder die Leitung der Einrichtung hinzuzuziehen.

Auch hier stehen wir Ihnen gern jederzeit für weitere Informationen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns.

Im Trauerfall

Wir sind für Sie immer erreichbar. Rufen Sie uns jederzeit an, sollten Sie Zuhause in Ihrer Familie einen Trauerfall haben.

Bevor wir den Verstorbenen jedoch überführen dürfen, sollte ein Arzt den Tod festgestellt und eine sogenannte Todesbescheinigung ausgestellt haben. Ist der Angehörige in einem Krankenhaus oder Heim verstorben, benachrichtigt das Pflegepersonal in der Regel einen Arzt. In beiden Fällen vereinbaren Sie mit uns, wann der Verstorbene abgeholt und überführt werden soll.

In den nachfolgenden Tagen werden für die Beurkundung beim Standesamt diese Dokumente von Ihnen benötigt. Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei der Beibringung dieser mit Rat und Tat zur Seite und können eventuell fehlende Unterlagen für Sie anfordern.

War der Verstorbene:

  • verheiratet, die Heiratsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
  • geschieden, die Heiratsurkunde sowie das rechtskräftige Scheidungsurteil
  • verwitwet, die Heirats- und die Sterbeurkunde des Partners
  • ledig, die Geburtsurkunde

Des Weiteren sind für die Erledigung der Formalitäten Kranken-, Renten- sowie Betriebsrentennummer wichtig. Hinzu kommen gegebenenfalls Verträge und Versicherungsunterlagen.